Allgemeine-Geschäftsbedingungen

Waterlounge Berlin – Karsten Melcher & Mario Janoschka GbR
Stand: Juli 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Waterlounge Berlin – Karsten Melcher & Mario Janoschka GbR (nachfolgend „Vermieter“) und den Kunden (nachfolgend „Mieter“) im Zusammenhang mit der Vermietung von Freizeitbooten.

1. Allgemeines

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihre vollständigen Personalien angegeben und sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument ausgewiesen haben. Soweit für das gewählte Boot ein Sportbootführerschein gesetzlich erforderlich ist (z. B. bei Motorisierung über 15 PS), muss dieser vor Fahrtantritt vorgelegt werden. Andernfalls ist eine Nutzung ausgeschlossen.

Der Mieter ist verpflichtet, sich mit den geltenden Sicherheitsregeln sowie den Nutzungs- und Verhaltensvorgaben (siehe Ziffer 5) vertraut zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass auch alle Begleitpersonen diese einhalten. Den Anweisungen des Vermieters sowie dessen Personal ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Die Rückgabe der Boote hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe fällt für die erste halbe Stunde eine Gebühr von 60,00 € an. Für jede weitere angefangene halbe Stunde wird ein Betrag von 30,00 € berechnet. Eine Rückerstattung des Mietpreises bei vorzeitiger Rückgabe ist ausgeschlossen. Auch bei Wetterumschwüngen, Havarien oder anderen unvorhergesehenen Umständen besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung. Sollte das gebuchte Boot zum vereinbarten Zeitpunkt aus technischen Gründen nicht verfügbar sein, so kann der Vermieter ein vergleichbares oder höherwertiges Boot ohne Mehrkosten zur Verfügung stellen.

2. Buchung, Kaution und Stornierung

Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, über das Onlineformular auf der Website des Vermieters oder persönlich vor Ort erfolgen. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Mieter (z. B. Buchung) und die Bestätigung des Vermieters zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Übersendung der Buchungsdetails oder Zahlungsaufforderung) erfolgen. Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrags ist die Zahlung des Mietbetrags durch den Mieter.

Da es sich bei der Vermietung von Freizeitbooten um eine termingebundene Freizeitdienstleistung handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Mit der Buchung erkennt der Mieter ausdrücklich an, dass das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von 500,00 € pro Boot in bar zu hinterlegen. Diese dient der Absicherung von Schäden, Verlusten oder groben Verschmutzungen. Wird das Boot unbeschädigt und ordnungsgemäß zurückgegeben, erfolgt die Rückzahlung der Kaution unmittelbar im Anschluss an die Rücknahme.

Der Vermieter verpflichtet sich, das gebuchte Boot für den vereinbarten Zeitraum bereitzustellen. Sollte dies aufgrund höherer Gewalt, technischer Defekte oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände nicht möglich sein, wird dem Mieter der gesamte gezahlte Mietpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Im Falle einer wetterbedingten Verhinderung (ausgenommen üblicher Regen oder Wind bis 6 Bft) kann die Tour nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Vermieter kostenfrei auf einen anderen Termin verlegt werden. Der Vermieter entscheidet im Einzelfall, ob die Wetterlage eine Umbuchung rechtfertigt.

Bei einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Gebühren:

  • Bis 21 Kalendertage vor Fahrtantritt: 30 % des Mietpreises,
  • ab dem 20. Kalendertag bis einschließlich Fahrtag: 100 % des Mietpreises.

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Wenn dies nicht erfolgt, muss der gesamte Mietpreis (100 %) gezahlt werden.

Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen über diese Regelung hinaus besteht nicht.

Hinweis zum Widerrufsrecht:
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Buchungen von Freizeitdienstleistungen mit festem Termin (z. B. Bootstouren) kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn die Buchung über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail oder Internet) erfolgt.

3. Unverfügbarkeit UND HÖHERE GEWALT

Sollte der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage sein, das gebuchte Boot zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Mieter sämtliche bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz – insbesondere für etwaige Reisekosten, Übernachtungskosten oder entgangene Urlaubsfreuden – besteht nicht.

Gründe für eine berechtigte Nichtverfügbarkeit können insbesondere sein:

  • Technische Defekte am Boot oder an sicherheitsrelevanter Ausstattung,
  • notwendige Reparaturen,
  • Hochwasser, Niedrigwasser oder andere außergewöhnliche Wasserstände,
  • Schifffahrtssperrungen, behördliche Anordnungen oder Baustellen,
  • Streik, Unwetterereignisse oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

Der Vermieter wird sich in einem solchen Fall um eine Ersatzlösung bemühen. Sollte diese nicht möglich oder vom Mieter nicht akzeptiert werden, erfolgt die vollständige Rückerstattung des gezahlten Mietpreises. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Bootes oder einer bestimmten Ausstattung besteht nicht.

4. Übernahme und Rückgabe

Die Übernahme und Rückgabe des Bootes erfolgt zu den jeweils vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Ort. Der Mieter erhält bei der Übergabe eine ausführliche Einweisung in die Bedienung und Handhabung des Bootes sowie in die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln. Die Boote werden dem Mieter in einem technisch einwandfreien, sauberen und voll betriebsfähigen Zustand übergeben.

Gemeinsam mit dem Mieter dokumentiert der Vermieter bei der Übergabe den äußeren Zustand des Bootes sowie eventuell vorhandene Schäden. Der Mieter verpflichtet sich, auf nicht erfasste Mängel oder Schäden hinzuweisen. Bei der Rücknahme des Bootes erfolgt eine erneute Prüfung. Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden und nicht zuvor dokumentiert wurden, gelten als durch den Mieter verursacht und können in Rechnung gestellt werden. Auch wenn Schäden erst nachträglich entdeckt werden, kann der Vermieter Ersatzansprüche geltend machen.

Das Boot ist in sauberem Zustand zurückzugeben. Grobe Verschmutzungen wie z. B. Schlamm, Essensreste, Müll oder verschmutzte Leinen können mit einer zusätzlichen Reinigungsgebühr in Höhe von 35,00 € belegt werden. Die Endreinigung übernimmt grundsätzlich der Vermieter.

Die Rückgabe hat pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Verspätungen werden wie folgt berechnet:

  • Erste angefangene halbe Stunde: 60,00 €,
  • jede weitere angefangene halbe Stunde: 30,00 €.

Der eigenmächtige Rückbau von Aufbauten (z. B. Persennings oder Dachkonstruktionen) ist untersagt. Werden Bestandteile des Bootes entfernt, sind diese vor Rückgabe ordnungsgemäß wieder anzubringen. Erfolgt dies nicht, wird eine Pauschale in Höhe von 20,00 € für den Wiederaufbau fällig.

Abweichende Übergabe- oder Rückgabeorte können im Einzelfall vereinbart werden, müssen jedoch schriftlich vor Fahrtantritt festgelegt sein. Für den zusätzlichen Transferaufwand kann eine separate Gebühr erhoben werden, deren Höhe sich nach Zeit- und Personalaufwand richtet.

5. Nutzungs- und Verhaltensregeln

Die Nutzung des gemieteten Bootes erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Mieter verpflichtet sich, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen.

Der Mieter erklärt mit seiner Buchung verbindlich, dass alle an Bord befindlichen Personen sicher schwimmen können oder während der gesamten Mietdauer geeignete Schwimmhilfen (z. B. Schwimmwesten) tragen werden. Für Kinder unter 8 Jahren und für Nichtschwimmer besteht eine Schwimmwestenpflicht.

Der Konsum von Alkohol durch den verantwortlichen Bootsführer ist streng untersagt. Der Bootsführer muss während der gesamten Mietdauer körperlich und geistig uneingeschränkt fahrtüchtig sein. Im Falle einer polizeilichen Kontrolle haftet der Bootsführer persönlich für Verstöße gegen die geltenden schifffahrtsrechtlichen Vorschriften.

Der Mieter verpflichtet sich, die zulässige Höchstpersonenzahl und Zuladung des Bootes nicht zu überschreiten. Ebenso ist die Nutzung bei Dunkelheit, Nebel, Sturm, Eis oder bei aufziehendem Gewitter untersagt. Das Baden vom Boot aus geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr und nur unter Beachtung der jeweiligen örtlichen Bestimmungen und Sicherheitslage.

Für Boote mit Motorisierung über 15 PS ist ein gültiger Sportbootführerschein Binnen erforderlich. Dieser ist bei Fahrtantritt unaufgefordert vorzuzeigen. 

Der Vermieter ist berechtigt, bei erkennbarer Unsicherheit oder mangelnder Fahrtauglichkeit die Herausgabe des Bootes zu verweigern. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

Das Mitbringen und die Nutzung eigener Grills, Kochgeräte oder offener Feuerquellen an Bord ist untersagt. Der Mieter kann beim Vermieter einen Grill gegen Aufpreis mieten. Die Nutzung erfolgt nach vorheriger Einweisung durch das Personal des Vermieters. Der Mieter haftet für unsachgemäße Handhabung und daraus entstehende Schäden oder Gefahren.

Haustiere dürfen nicht mit an Bord gebracht werden. Bei Missachtung dieser Regel kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, insbesondere zur Reinigung oder Behebung von Schäden.

Der Betrieb von eigenen Musikanlagen oder externen Lautsprechern mit einer Ausgangsleistung über 30 W ist nicht gestattet. Es gilt die Lärmschutzverordnung. Ab 22:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Nachtfahrten sind aus Sicherheitsgründen nur in Verbindung mit einem vom Vermieter gestellten Skipper möglich. Generatoren, Verstärker und sonstige technische Einrichtungen, die über das vorhandene Bordinventar hinausgehen, dürfen nicht betrieben werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln können zur vorzeitigen Beendigung der Mietzeit ohne Rückerstattung führen. Der Vermieter behält sich vor, in diesen Fällen auch weitergehende zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

6. Haftung und gegenseitige Verpflichtung

Die Nutzung der Boote sowie sämtlichen Zubehörs erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vermieters für Schäden an Personen oder Sachen des Mieters oder seiner Begleitpersonen ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Für die gemieteten Boote besteht – anders als bei Kraftfahrzeugen – keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. In den Mietpreisen ist daher kein Versicherungsschutz enthalten. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Beschädigungen am gemieteten Boot, am Zubehör sowie für Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall). Der Mieter ist daher selbst dafür verantwortlich, den eigenen Versicherungsschutz im Vorfeld zu prüfen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Boot und dessen Ausrüstung mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch seine Mitreisenden oder Gäste verursacht werden.

Sind Bootsführer und Mieter nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auftretende Schäden oder Mängel unverzüglich mitzuteilen. Eigene Reparaturversuche oder Eingriffe am Boot oder dessen Technik sind strikt untersagt.

Bei einem Unfall ist umgehend die Wasserschutzpolizei unter der Rufnummer (030) 4664‑751360 zu verständigen. Außerdem ist der Vermieter schnellstmöglich zu informieren. Der Mieter ist nicht berechtigt, Schuldeingeständnisse oder anderweitige rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben.

Wird ein Notruf missbräuchlich oder ohne tatsächlichen Notfall ausgelöst – insbesondere über die dem Mieter bereitgestellte Notfallnummer –, behält sich der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € vor.

Der Mieter ist zur Einhaltung sämtlicher Umwelt- und Gewässerschutzvorgaben verpflichtet. Sämtlicher Abfall, insbesondere Glasflaschen, Plastikverpackungen und Speisereste, sind wieder mit von Bord zu nehmen und sachgerecht zu entsorgen.

Für die Funktionsfähigkeit von Anzeigen, Navigationshilfen oder Kartenmaterial übernimmt der Vermieter keine Gewähr. Geringfügige Beeinträchtigungen der Bootsnutzung, etwa durch technisch bedingte Einschränkungen oder äußere Einflüsse, berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Ein Rückerstattungsanspruch wegen Ausfalls der Fahrt infolge von Havarie oder Unfall – unabhängig von der Ursache – besteht nicht. In einem solchen Fall bemüht sich der Vermieter um eine einvernehmliche Lösung, eine Verpflichtung zur Rückzahlung ergibt sich daraus jedoch nicht.

 

Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters in Berlin.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

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